Wahlkommissionsleiter entschuldigt sich für Inhaltsänderungen

Der Vorsitzende der Wahlkommission Chen In-chin

Taipei – 19. November 2018. Der Vorsitzende der Wahlkommission Chen In-chin hat sich heute dafür entschuldigt, die Inhalte einer Stellungnahme der Regierung zu einer Referendumsinitiative nach Ablauf der gesetzlichen Frist angepasst zu haben. Ein Gericht in Taipei hatte das Vorgehen als illegal bezeichnet und eine Rückgängigmachung gefordert.

Laut Referendumsgesetz muss die Kommission die Stellungnahmen der Regierung zu den jeweiligen Referenden 28 Tage vor dem Abstimmungstermin öffentlich machen. Allerdings hatte die Kommission die ursprünglich am 24. Oktober veröffentlichen Ankündigungen am 2. November noch einmal überarbeitet.

Chen entschuldigte sich heute im Namen der Kommission bei der Bevölkerung. Man habe den Erwartungen der Menschen trotz Einhaltung der Gesetzeslage nicht gerecht werden können.

Eine Umsetzung des Gerichtsurteils gestaltet sich laut Chen jedoch schwierig. So seien die Online-Inhalte zwar wieder auf die Version vom 24. Oktober geändert worden. Viele der Wahlkommissionen auf lokaler Ebene hätten für ihre gedruckten Bekanntmachungen aber bereits die Versionen vom 2. November verwendet.

Auf Forderungen von Parlamentariern nach seinem Rücktritt antwortete Chen heute ausweichend. Wichtig sei nicht die Frage, ob er zurücktrete, sondern, dass die Referenden gemeinsam mit den Kommunalwahlen am 24. November erfolgreich abgehalten werden könnten.