Taipei – 5. Dezember 2018 – Das Parlament wird bis März die entsprechenden rechtlichen Änderungvorschläge für gleichgeschlechtliche Ehen vornehmen. Dabei geht es um die Frage, ob dafür das Zivilrecht geändert werden müsse, in dem die Bestimmungen nur Ehen zwischen einem Mann und einer Frauen vorsehen oder ein Sondergesetz für Homo-Ehen geschaffen werde.
Das Verfassungsgericht hatte bereits darauf hingewiesen, dass auch Personen des gleichen Geschlechts ein Recht auf Ehe und die freie Wahl der Eheschließung hätten.
Bei der Behandlung der Referenden, in denen sich gegen solch eine Ehe ausgesprochen wurde, sollte darauf geachtet werden, nicht die Interpretation der Verfassung zu verletzen.
Zur Frage eines Sondergesetzes sagte Justizminister Tsai Ching-hsiang, dass die Interpretation des Obersten Gerichts keine Einschränkungen zur korrekten Auslegung mache, so lange dieser Anspruch akzeptiert werde.
Zur rechtlichen Klärung setze das Verfassungsgericht einen Zeitrahmen von zwei Jahren.
