Taipei – 30. Dezember 2019. Ab dem 1. Januar dürfen keine Meinungsumfragen mehr zu den anstehenden Präsidenten- und Parlamentswahlen veröffentlicht werden. Das gab die Zentrale Wahlkommission heute mit Verweis auf die bestehende Gesetzeslage bekannt.
Entsprechende Vorgaben aus dem Gesetz für die Wahl und den Rückruf von Präsidenten und Vizepräsidenten sowie aus dem Gesetz für die Wahl und den Rückruf von Beamten erstrecken sich laut Kommission auf politische Parteien, Nachrichtenmedien, Umfrageunternehmen und Einzelpersonen.
An den letzten zehn Tagen vor der Wahl sei es nicht erlaubt, Umfragen zum Wahlausgang oder zu einzelnen Kandidaten zu zitieren, zu veröffentlichen, zu verbreiten oder öffentlich zu kommentieren. Zuwiderhandlungen würden mit Strafen von 500.000 bis 5 Millionen Taiwan-Dollar (ca. 15.000 bis 150.000 Euro) geahndet, so die Kommission.
Quelle:RTI